Genießen Sie erstklassiges Skifahren ohne Bußgelder. Unkenntnis des Gesetzes ist keine Entschuldigung

ZLÍN – Obwohl die Tschechische Republik viele tolle Skigebiete zu bieten hat, reisen jedes Jahr auch viele Tschechen im Winter ins Ausland. Einige dürfen in Österreich oder Italien nicht auf die Piste, andere versuchen es in Skigebieten in Polen, aber auch in Bulgarien oder Georgien.

Egal, wo Sie Skifahren gehen, Sie müssen die Regeln und Gesetze kennen, die in diesem Land für das Skifahren gelten. Wissen Sie zum Beispiel, wo ein Skihelm Pflicht ist? Und wo bekommt man ein saftiges Bußgeld für den Transport von Skiern im Auto?

Es besteht kein Zweifel, dass es ratsam ist, die Bindung vor dem Skifahren anzupassen. Dies sorgt für sicheres Fahren und kann unnötige Unfälle verhindern. „Skizentren verlangen keinen Nachweis über die Bindungseinstellung selbst. Anders verhält es sich jedoch bei den Versicherungsgesellschaften, die sehr häufig die Anerkennung eines Versicherungsfalls von der Anerkennung abhängig machen. Deshalb empfehlen wir unbedingt jedem Skifahrer, sich bei seiner Versicherung zu erkundigen, was er tun muss, um zu 100 % versichert zu sein“, so Robert Šperka von AVEX SKI. Auch hinsichtlich der Versicherung sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie nach Italien reisen. Hier wird von jedem Skifahrer eine Haftpflichtversicherung verlangt.

Alkoholkonsum auf der Piste ist ein eigenes Kapitel. Während der Alkoholkonsum auf der Piste in Tschechien, der Slowakei und der Schweiz nicht eingeschränkt ist, ist die Situation in Österreich und Slowenien etwas komplizierter. Die Skigebiete selbst in diesen Ländern schränken den Alkoholkonsum auf den Pisten zwar nicht ein, aber die Polizei hat bereits ein strengeres Alkoholmeter und wenn sie bei einer Stichprobenkontrolle einen betrunkenen Skifahrer findet, konfisziert sie ohne zu zögern seinen Skipass. In Frankreich herrscht unter Skifahrern eine Nulltoleranz für Alkohol, und sobald die Polizei einen Verstoß gegen das Verbot feststellt, zögert sie nicht, ein Bußgeld zu verhängen. In Italien und Polen darf ein Skifahrer bis zu 0,5 Prozent Alkohol im Blut haben. In Italien wird die Einhaltung der Promillegrenze von der Polizei überwacht, die bei Verstößen gegen die Alkoholgrenze Bußgelder verhängt. In Polen fallen betrunkene Skifahrer dem Betreiber des Skigebiets auf, der im Zweifelsfall die Polizei ruft und den Betrunkenen erneut ein Bußgeld auferlegt.

Viele Tschechen sind es gewohnt, direkt im Auto Ski zu fahren. Aber selbst diese Gewohnheit zahlt sich möglicherweise nicht aus. Auch auf dem Land müssen Skier, die im Auto transportiert werden, ordnungsgemäß verankert sein, was bei einer Straßenkontrolle von einem Polizeibeamten überprüft wird. In Österreich oder Frankreich können Sie den Skitransport im Auto sofort vergessen. Dafür würde Ihnen die Polizei ein schonungsloses Bußgeld auferlegen.

Und wie wäre es mit einem Skihelm? Idealerweise sollte jeder eines haben, denn es kann im Falle eines Unfalls das Leben retten. Aus Sicht der offiziellen Gesetzgebung ist es jedoch in Kroatien, Österreich, der Slowakei und Slowenien ab dem 15. Lebensjahr erforderlich. In Polen muss es von Kindern bis zum 14. Lebensjahr und in Italien bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Lebensjahr, getragen werden. In anderen Ländern wird nur das Tragen empfohlen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, sich vor jeder Reise über die Regeln zum Skifahren zu informieren. In der Schweiz und Italien gibt es ein spezielles Skigesetz, in Frankreich ist alles im Zivilgesetzbuch geregelt. Und denken Sie daran: Das Sprichwort, dass Unkenntnis des Gesetzes keine Entschuldigung ist, gilt in allen Ländern!

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